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Tipps für den Umgang mit den Kettenhunden gesucht
#11
(10-04-2010, 13:31)Gustav schrieb: Die moderne deutsche Frau weiß eben ganz genau was die für Rechte hat und welche skrupellose Helferindustrie ihr den Rücken stärkt und manche lassen das richtig raus hängen.

Staat und Rechtswesen legen solchen "modernen" Frauen zwar die Welt zu Füssen, aber wenn die Welt nicht mitspielt, bleibt es bei einem schönen, theoretischen Gemälde, in das die Realität nicht hineinpasst.

Mütterliche Macht und Arroganz, Abwesenheit des Vaters führen selten zu wohlgeratenen Kindern. Die spätere Bilanz ist oft von Versagen und schweren Zerwürfnissen mit dem eigenen Kind beherrscht, nicht von Gelingen und Frieden. Die Macht ist ein Danaergeschenk.

Was nutzen die turmhoch aufgebauten Unterhaltspflichten aller Art, die man Vätern auflädt? Wenn der Verpflichtete nicht mitspielt, zerbricht alles und auch die Staatsmacht rettet nichts, wie in dem Kinderreim: Huckelpuckel saß auf der Eck, Huckelpuckel fiel in den Dreck. Und auch der König mit seinem Heer rettete Huckelpuckel nicht mehr.
Was hat sie gebracht, die Macht und die Versprechungen, sich am Unterhaltsfuttertrog vollzufressen?

Du kannst die Gesetze nicht ändern, aber du kannst sie mal von deiner Seite aus in Gang setzen und sehen, was dabei herauskommt. Lass sie doch mal hüpfen, Jugendamt, Richter, Ex, ihr Anwalt. Als ich damals nach der Trennung auch sehr unsicher war, ob ich wegen Umgang vor Gericht gehen oder ihrem zähen Widerstand nachgebe und einfach alles fallen lasse, hab ich mir gesagt, ich mach das, egal was dabei herauskommt. Damit habe ich es amtlich und schriftlich, dass ich Umgang angestrebt habe. Die Ex hat nach aussen hin überall vom väterlichen Desinteresse herumgelogen. Das Gericht einzusetzen hat mich einen Gerichtstermin, zwei DIN A4 Zettel gekostet. Bezahlt hat der Staat.

Zitat:Also du schlägst vor ich soll mich grad dem JA kooperativ gegenüber verhalten. Wenn ich dem JA sage, dass ich die Vaterschaft anzweifele, wird dann ohne Aufwand ein Vaterschaftstest gemacht oder zieht das sofort gerichtliche Konsequenzen nach sich, die mit Mehrkosten verbunden sind?

Das Jugendamt kann nur dabei assistieren, einen aussergerichtlichen Vaterschaftstest zu machen. Sie müssen das aber nicht, sondern können dich auch ruckzuck verklagen. Das ist eben teurer. Ein aussergerichtlicher Test kostet viel weniger. Alle Rechnungen zahlst du. Wenn du deinen Wunsch nach einem Test begründet und gesittet vorbringst, werden sie die Mutter nach ihrem Einverständnis fragen. Weigert sie sich, wird dir das Jugendamt das sagen und dich verklagen, wenn du nicht unterschreibst, es kommt zum gerichtlichen Test. Das Jugendamt handelt wie ein mütterlicher Anwalt und ist durch eine Beistandschaft dazu ermächtigt. Es kann aber keine Zustimmung der Mutter zu einem aussergerichtlichen Test erzwingen. Weigert sich die Mutter, spricht das allerdings dafür, dass sie selber unsicher ist, ob du der Vater bist.
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RE: Tipps für den Umgang mit den Kettenhunden gesucht - von p__ - 10-04-2010, 14:48

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