18-04-2010, 11:11
Wie lautet deine Frage?
Das Verhalten der Ex dürfte nicht wegen dem Geburtstag so sein, sondern auf eine generelle, anhaltende Blockade abzielen. Daran sollte sich dein Vorgehen orientieren. Wie man eine Umgangsregelung gerichtlich macht, steht in der faq.
Die rechtliche Mutter meines Kindes hatte auch auf stumm geschaltet. Beliebte Taktik. Bin dann vor Gericht. Einzig mögliche Reaktion, abgesehen von aufgeben. Wenn du aufgeben willst, sorge dafür dass ununmstössliche Beweise vorliegen, dass du Kontakt und Umgang wolltest. Standardlüge Nr. 1 dieser Figuren ist nämlich, "er hatte kein Interesse". Sollte das Kind mal zu dir durchdringen, bekommst du es mit diesem Vorwurf wieder zu tun.
Das Verhalten der Ex dürfte nicht wegen dem Geburtstag so sein, sondern auf eine generelle, anhaltende Blockade abzielen. Daran sollte sich dein Vorgehen orientieren. Wie man eine Umgangsregelung gerichtlich macht, steht in der faq.
Die rechtliche Mutter meines Kindes hatte auch auf stumm geschaltet. Beliebte Taktik. Bin dann vor Gericht. Einzig mögliche Reaktion, abgesehen von aufgeben. Wenn du aufgeben willst, sorge dafür dass ununmstössliche Beweise vorliegen, dass du Kontakt und Umgang wolltest. Standardlüge Nr. 1 dieser Figuren ist nämlich, "er hatte kein Interesse". Sollte das Kind mal zu dir durchdringen, bekommst du es mit diesem Vorwurf wieder zu tun.