19-04-2010, 10:36
(19-04-2010, 10:33)Inschöniör schrieb: Ich würde darin vermerken lassen, dass du im Falle von Nichtgewährung des Umgangs die Unterhaltszahlung sofort einstellst (Na und, dann machst du dich eben strafbar.). Das sollen die Richter wissen.
Die wissen dann, dass du ein Erpresser bist. Sowas kündigt man nicht in einem Gerichtsantrag an. Man kündigt es gar nicht an, sondern tut es einfach. Wenn man überhaupt mit den Folgen leben kann.