06-08-2010, 00:31
Nach der Entscheidung werden sich viele fragen, ob sie nun klagen sollen - oder noch auf die neue gesetzliche Regelung warten sollen?
Evtl. wäre es auch sinnig, zuerst mal einen "letzten Einigungsversuch" zu machen und die Mutter schriftlich aufzufordern oder zum Termin zu einer Sorgeerklärung beim Jugendamt zu bitten?
Erste Pressemleungen gibt es jedenfalls:
Zitat:Väter zeigen Interesse an Sorgerecht
05.08.10 | 15:10 Uhr
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum gemeinsamen Sorgerecht für uneheliche Kinder sind die Anfragen von nichtverheirateten Männern bei den Gerichten in Sachsen-Anhalt angestiegen.
http://www.ad-hoc-news.de/vaeter-zeigen-...s/21529375
Wie seht ihr das?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #