Hm!? Bei mir ist der Link, via "anonym.to", weiterhin gültig.
Hier noch der Link zur 517-seitigen Quelle:
destatis: Fachserie 10, Reihe 3
Zitat: Herr Schmitt sagt:
Die Rückholquote von 20% betrifft nicht, wie publiziert, 100.000 Kinder, sondern die wohl meisten der genannten 500.000.
Die Begründung wird selbst geliefert: Die Leistungsfähigkeit.
Diese sinkt mit jeder Anhebung der Zahlbeträge (auch: Selbstbehalte), weil die bereinigten Netto-Einkommen der Väter insgesamt nicht nennenswert steigen.
Die Rückholquote wird über vornehmlich junge Väter erzielt, die nach abgeschlossener Ausbildung/Studium nun entsprechend leistungsfähig sind. Der Rest über nachfolgend unterstellte (fiktive) Einkünfte, sowie über Pfändungen. Die Steigerungsraten halten sich seit Jahren in überschaubaren Grenzen. Immerhin werden ein paar mehr Menschen an Jugendämtern damit beschäftigt.
Die Anzahl der wegen Verstoßes gegen §170 StGB (1) Verurteilten lag in 2008 bei insgesamt 5600 (destatis: Fachserie 10, Reihe 3, S.59). Das waren 0,8% auf alle Geburten - rein nach Recht und Gesetz!
Ein wenig plausibler Grund also, Vätern regelmäßig keine Verantwortung zu übertragen.
Hier noch der Link zur 517-seitigen Quelle:
destatis: Fachserie 10, Reihe 3
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)