08-08-2010, 18:25
da schreibt einer:
Ich bezahle auch keinen Unterhalt und das seit Juni 2006 nicht mehr - weil mir die "Mutter" meiner Tochter (13) ungestraft seit 8 Jahren den Umgang streitig machen kann.
Ergebnislose, teure und nervenaufreibende Streits vor Gericht ... im letzten Beschluss wurde mir dann zugestanden, einmal im Monat einen Brief zu "Muttis" Händen an meine Tochter zu schreiben.
Wer bin ich denn?
Im GG gibt es einen Artikel 6, Abs. 2 - da steht jedenfalls nichts von Unterhaltspflicht.
Und so lange, wie ich keinen menschenwürdigen Kontakt zu meiner Tochter bekomme, bekommt Mutti eben keinen Cent! BASTA!
Deshalb habe ich mich riesig über das Karlsruher Urteil - welches ja nur ein kleinbeigeben zum Strasbourger Urteil vom 3.12.2009 ist ;-) - gefreut.
Ralf-G. - Initiator vom Papa-Lauf.de
Ich bezahle auch keinen Unterhalt und das seit Juni 2006 nicht mehr - weil mir die "Mutter" meiner Tochter (13) ungestraft seit 8 Jahren den Umgang streitig machen kann.
Ergebnislose, teure und nervenaufreibende Streits vor Gericht ... im letzten Beschluss wurde mir dann zugestanden, einmal im Monat einen Brief zu "Muttis" Händen an meine Tochter zu schreiben.
Wer bin ich denn?
Im GG gibt es einen Artikel 6, Abs. 2 - da steht jedenfalls nichts von Unterhaltspflicht.
Und so lange, wie ich keinen menschenwürdigen Kontakt zu meiner Tochter bekomme, bekommt Mutti eben keinen Cent! BASTA!
Deshalb habe ich mich riesig über das Karlsruher Urteil - welches ja nur ein kleinbeigeben zum Strasbourger Urteil vom 3.12.2009 ist ;-) - gefreut.
Ralf-G. - Initiator vom Papa-Lauf.de