19-08-2010, 14:42
Für eine zusätzliche Altersvorsorge .. tatsächlich erbrachte Aufwendungen bis zu 5% des Gesamtbruttoeinkommens beim Elternunterhalt und bis zu 4% beim Ehegatten- und Kindesunterhalt als angemessen angesehen werden. Dies gilt jedoch beim Unterhalt für minderjährige oder privilegiert volljährige Kinder nur, soweit der Mindestunterhalt gedeckt ist.
Wer also den Mindestunterhalt nicht zahlen kann, verliert das Recht auf eine zusätzliche Altersvorsorge.
Für die Befristung des nachehelichen Unterhalts kommt es nach § 1578 b BGB maßgeblich darauf an, ob ehebedingte Nachteile eingetreten sind. Nach Scheidung der Ehe ist in der Regel zunächst der eheangemessene Unterhalt weiterzuzahlen, eine sofortige Befristung wird bis auf Ausnahmefälle nicht in Betracht kommen.
Natürlich wird der Ehegattenunterhalt unbefristet ausgurteilt, auch bei Nichtehen wie bei mir, und dann kann der Ex ja wieder Klage einreichen und eine Befristung versuchen zu erzielen. Das können auch mehrere Klagen innerhalb vieler Jahre als Unterhaltszahler sein. Das hängt von der mentalen Verfassung der Richterin ab.
Das ganze Ding liest sich wie Anarchie pur und die Richter dürfen ihre persönliche Vorlieben voll ausleben. Der Unterhaltspflichtige wird schlichtweg geschlachtet. Wen wundert es dann noch, wenn der Unterhaltspflichtige nicht mehr arbeiten geht oder einfach das Weite sucht. Selbst Gefängnis ist mittlerweile eine echte Alternative geworden. Keine Sorgen mehr, wie man die Miete oder die warme Mahlzeit finanzieren soll. Man ist auch die Sorgen los, wie man den Weg zur Arbeit finanzieren soll, neben den permanenten Drohungen nach Pfändungen. Gefängnis kann da als eine echte Befreiung gelten.
Wer also den Mindestunterhalt nicht zahlen kann, verliert das Recht auf eine zusätzliche Altersvorsorge.
Für die Befristung des nachehelichen Unterhalts kommt es nach § 1578 b BGB maßgeblich darauf an, ob ehebedingte Nachteile eingetreten sind. Nach Scheidung der Ehe ist in der Regel zunächst der eheangemessene Unterhalt weiterzuzahlen, eine sofortige Befristung wird bis auf Ausnahmefälle nicht in Betracht kommen.
Natürlich wird der Ehegattenunterhalt unbefristet ausgurteilt, auch bei Nichtehen wie bei mir, und dann kann der Ex ja wieder Klage einreichen und eine Befristung versuchen zu erzielen. Das können auch mehrere Klagen innerhalb vieler Jahre als Unterhaltszahler sein. Das hängt von der mentalen Verfassung der Richterin ab.
Das ganze Ding liest sich wie Anarchie pur und die Richter dürfen ihre persönliche Vorlieben voll ausleben. Der Unterhaltspflichtige wird schlichtweg geschlachtet. Wen wundert es dann noch, wenn der Unterhaltspflichtige nicht mehr arbeiten geht oder einfach das Weite sucht. Selbst Gefängnis ist mittlerweile eine echte Alternative geworden. Keine Sorgen mehr, wie man die Miete oder die warme Mahlzeit finanzieren soll. Man ist auch die Sorgen los, wie man den Weg zur Arbeit finanzieren soll, neben den permanenten Drohungen nach Pfändungen. Gefängnis kann da als eine echte Befreiung gelten.