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Belehrung zur Vaterschaft - neues Jugendamtsformular
#2
wenn man das noch korrigiert:
unter bestimmten Voraussetzungen kann der Unterhaltsanspruch wegen Betreuung des Kindes im Regelfall bis zu drei Jahren nach der Geburt bestehen.

gruß
malko 
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Belehrung zur Vaterschaft - neues Jugendamtsformular - von malko - 19-08-2010, 22:58

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