21-08-2010, 07:17
Fazit:
Einer Unterhaltspflicht zu entkommen ist nicht möglich. Das Formular hat aber einen schwerwiegenden Fehler;
Es wird nicht berücksichtigt, dass eine Barunterhaltspflicht vollständig entfallen kann, wenn die Einkünfte der Kindesmutter doppelt so hoch sind, wie die des Kindsvaters!
Es geht hierbei nur um Einkünfte nicht um Vermögen; Ich empfehle jedem Betroffenen das Urteil des OLG Brandenburgs 10 UF 091-05 mit Verweis auf Bundesrecht.
Die meisten Beiständinnen, Richterinnen und Exen wissen das nicht oder ignorieren es.
Diese bedingungslose Unterwerfung sollte man nicht unterschreiben, die Exe auch nicht auf das Urteil hinweisen, sondern abwarten.
Es ist immer noch ein sehr schönes Erlebnis, die Exe ins offene Messer laufen zu lassen.
Grüsse
Nero
Einer Unterhaltspflicht zu entkommen ist nicht möglich. Das Formular hat aber einen schwerwiegenden Fehler;
Es wird nicht berücksichtigt, dass eine Barunterhaltspflicht vollständig entfallen kann, wenn die Einkünfte der Kindesmutter doppelt so hoch sind, wie die des Kindsvaters!
Es geht hierbei nur um Einkünfte nicht um Vermögen; Ich empfehle jedem Betroffenen das Urteil des OLG Brandenburgs 10 UF 091-05 mit Verweis auf Bundesrecht.
Die meisten Beiständinnen, Richterinnen und Exen wissen das nicht oder ignorieren es.
Diese bedingungslose Unterwerfung sollte man nicht unterschreiben, die Exe auch nicht auf das Urteil hinweisen, sondern abwarten.
Es ist immer noch ein sehr schönes Erlebnis, die Exe ins offene Messer laufen zu lassen.
Grüsse
Nero