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Österreich: Unterhalt mit dem Umgangsrecht verknüpfen
#2
Der Vorschlag ist Mist. Er bedeutet, dass es bei Exen von finanziell kaputtgemachten Väter kein solches Druckmittel gäbe. Es ist typisch für die unterhaltfetischisierenden Länder, zu denen auch Österreich gehört, dass auch Umgang monetarisiert wird. Grad so, also ob man alles und jedes auf Unterhalt zurückführen und damit lösen könne.

Die Sache ist doch völlig klar: Umgangsverweigerung bedeutet fehlende Bindungstoleranz, ein fehlender Grundpfeiler der Erziehungsfähigkeit. Somit muss das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Erziehungsunfähigen weg und zusätzlich muss die kurzfristige Möglichkeit bestehen, sie für die Dauer der Umgangstermin in Arrest nehmen zu können, damit sie nicht dazwischenfunken kann.
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - von p__ - 31-08-2010, 13:12

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