Jungs, so kommt ihr nicht weiter. Wenn einer was falsch gemacht hat, war es die Mutter die Umgangsboykott angekündigt und dann vollzogen hat, mich nicht hat mit meinem Sohn fertig telefonieren lassen und sich als Mensch mit aufgelegtem Hörer und verschlossenen Türen unmöglich gemacht hat. Der Umgang hat bisher 2 Jahre geklappt. Immer gezahlt.
Ich lasse mich, meiner Rechte nicht berauben. Lasse mich nicht einschüchtern und erst Recht nicht unser Kind mißbrauchen.
Wenn eine Frau 6 Jahre lang nur Gift und Galle spuckt, Zwangsgelder ignoriert, sollte man das nicht einfach so hinnehmen. Angst vor einer Anzeige muss nur der Unwissende haben.
Es liegt kein Hausfriedensbruch vor, statt dessen muss Sie nun zittern wegen Konsequenzen bei Verstoß gegen §§ 185ff StGB (Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung).
Der der kneift und glaubt diese Frauen ändern sich der irrt. Der betroffene Borderliner ist der letzte der sich in Behandlung begibt und sein Leben ändert.
Warten, in ein bis zwei Jahren nochmal versuchen? Das ist nicht Dein Ernst. Dann hast Du vermutlich den Kontakt zum Kind schon verloren.
Wer A sagt darf sich nicht zu feige sein B zu sagen.
Stellungnahme und Einstellungsbegründung für Polizei fertig. Habe Mietwohnung Mutter nicht betreten oder angefasst. Öffentliches Interesse von Staatsanwaltschaft liegt nicht vor. Zu 99% Einstellung. Sie müsste dann auf eigenes Kostenrisiko Privat klagen statt sich als Nebenklägerin an den Staatsanwalt zu hängen. Damit würde Sie nur Zeit gewinnen, nicht aber den Makel der fehlenden Bindungstoleranz bzw. Zweifel an ihrer Erziehungseignung loswerden, der nun erst Recht nachweisbar ist.
Ich lasse mich, meiner Rechte nicht berauben. Lasse mich nicht einschüchtern und erst Recht nicht unser Kind mißbrauchen.
Wenn eine Frau 6 Jahre lang nur Gift und Galle spuckt, Zwangsgelder ignoriert, sollte man das nicht einfach so hinnehmen. Angst vor einer Anzeige muss nur der Unwissende haben.
Es liegt kein Hausfriedensbruch vor, statt dessen muss Sie nun zittern wegen Konsequenzen bei Verstoß gegen §§ 185ff StGB (Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung).
Der der kneift und glaubt diese Frauen ändern sich der irrt. Der betroffene Borderliner ist der letzte der sich in Behandlung begibt und sein Leben ändert.
Warten, in ein bis zwei Jahren nochmal versuchen? Das ist nicht Dein Ernst. Dann hast Du vermutlich den Kontakt zum Kind schon verloren.
Wer A sagt darf sich nicht zu feige sein B zu sagen.
Stellungnahme und Einstellungsbegründung für Polizei fertig. Habe Mietwohnung Mutter nicht betreten oder angefasst. Öffentliches Interesse von Staatsanwaltschaft liegt nicht vor. Zu 99% Einstellung. Sie müsste dann auf eigenes Kostenrisiko Privat klagen statt sich als Nebenklägerin an den Staatsanwalt zu hängen. Damit würde Sie nur Zeit gewinnen, nicht aber den Makel der fehlenden Bindungstoleranz bzw. Zweifel an ihrer Erziehungseignung loswerden, der nun erst Recht nachweisbar ist.
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