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Sorgerecht - klagen oder warten?
#32
Ein Kind bei einem borderliner lassen (zu müssen), bedeutet es in der Unberechenbarkeit zu lassen. Häufig ist borderline grenzwertig und rechtfertigt keinen SR-/ABR-Eingriff. Mit dem gS eröffnen sich aber u. U.. notwendige niederschwellige Interventionsmöglichkeiten (Kindergarten,Schule, Ärzte, JA...).

Ich würde zum Schutze des Kindes da nicht für einen Verzicht auf das gS plädieren wollen.

Gruß

wackelpudding
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Sorgerecht - klagen oder warten? - von sorglos - 06-08-2010, 00:31
RE: Sorgerecht - klagen oder warten? - von p__ - 06-08-2010, 10:23
Einfach und klar kommunizieren - von Gast1 - 07-08-2010, 07:29
RE: Sorgerecht - klagen oder warten? - von p__ - 06-08-2010, 12:48
RE: Sorgerecht - klagen oder warten? - von blue - 23-08-2010, 08:52
RE: Sorgerecht - klagen oder warten? - von wackelpudding - 01-09-2010, 15:21
RE: Sorgerecht - klagen oder warten? - von HUNTER - 01-09-2010, 16:52
RE: Sorgerecht - klagen oder warten? - von blue - 02-09-2010, 19:40
RE: Sorgerecht - klagen oder warten? - von p__ - 09-09-2010, 12:52
RE: Sorgerecht - klagen oder warten? - von p__ - 09-09-2010, 15:08

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