01-09-2010, 15:21
Ein Kind bei einem borderliner lassen (zu müssen), bedeutet es in der Unberechenbarkeit zu lassen. Häufig ist borderline grenzwertig und rechtfertigt keinen SR-/ABR-Eingriff. Mit dem gS eröffnen sich aber u. U.. notwendige niederschwellige Interventionsmöglichkeiten (Kindergarten,Schule, Ärzte, JA...).
Ich würde zum Schutze des Kindes da nicht für einen Verzicht auf das gS plädieren wollen.
Gruß
wackelpudding
Ich würde zum Schutze des Kindes da nicht für einen Verzicht auf das gS plädieren wollen.
Gruß
wackelpudding
Wer nicht taktet, wird getaktet...