02-09-2010, 13:17
Also ich bleibe friedlich aber geradlinig. Ich weiß das ich im Recht bin und für meinen Sohn sorgen will. Das heißt auch, ihn zu verteidigen und für seine Rechte einzuschreiten.
Gerade weil die Befürchtung besteht das eine psychische Fehlentwicklung sich verfestigt. Borderline ist meine Annahme, weil alle Anzeichen vorhanden bis auf körperliche Verletzungen, die ich nicht prüfen kann. zur Info: OLG Köln, 4 UF 8/06
http://www.streifler.de/index2.php?artik...&PHPSESSID=
"Sorgerecht: Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil bei Zerstrittenheit der Eltern"
Dabei sei unerheblich, ob das Fehlverhalten auf einer (unverschuldeten) psychischen Erkrankung beruhe.
Gerade weil die Befürchtung besteht das eine psychische Fehlentwicklung sich verfestigt. Borderline ist meine Annahme, weil alle Anzeichen vorhanden bis auf körperliche Verletzungen, die ich nicht prüfen kann. zur Info: OLG Köln, 4 UF 8/06
http://www.streifler.de/index2.php?artik...&PHPSESSID=
"Sorgerecht: Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil bei Zerstrittenheit der Eltern"
Dabei sei unerheblich, ob das Fehlverhalten auf einer (unverschuldeten) psychischen Erkrankung beruhe.
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