02-09-2010, 15:20
Hallo andy99000,
wenn ich das hier
http://www.ra-kotz.de/sorgerechtuebertragung.htm
richtig lese, begann dieses Verfahren in 2003 am fg Bonn, die eltern hatten gemeinsame Sorge und das Kind lebte bereits bein Vater. Es gab davor wohl auch schon eine Umgangsaussetzung für die Mutter. Der Verlust der gS für die Mutter war wohl das Ende einer Kette.
Wenn die Mutter Deines Kindes nicht in therapeutischer Behandlung war oder ist und Du das nachweisen kannst, bleibt da nur die Vermutung eines Laien. Das Risiko, damit auf die Nase zu fallen, ist (s.o.) ziemlich groß.
So aus der Entfernung und ohne eigenes Betroffenseins meine ich, Du brauchst erst einmal die gS um dran bleiben zu können.
Gruß
wackelpudding
wenn ich das hier
http://www.ra-kotz.de/sorgerechtuebertragung.htm
richtig lese, begann dieses Verfahren in 2003 am fg Bonn, die eltern hatten gemeinsame Sorge und das Kind lebte bereits bein Vater. Es gab davor wohl auch schon eine Umgangsaussetzung für die Mutter. Der Verlust der gS für die Mutter war wohl das Ende einer Kette.
Wenn die Mutter Deines Kindes nicht in therapeutischer Behandlung war oder ist und Du das nachweisen kannst, bleibt da nur die Vermutung eines Laien. Das Risiko, damit auf die Nase zu fallen, ist (s.o.) ziemlich groß.
So aus der Entfernung und ohne eigenes Betroffenseins meine ich, Du brauchst erst einmal die gS um dran bleiben zu können.
Gruß
wackelpudding
Wer nicht taktet, wird getaktet...