Ich halte es für völlig illusorisch, das System 'Borderline-Mutter mit aeS und Kind in ihrem Besitz' knacken zu können, solange das Kind nicht nachweislich schwerst gefährdet ist. 'Borderline' weicht das System nicht auf, sondern wird einen noch größeren Schutzreflex der Entscheider hervorrufen.
Ich halte es überhaupt für aussichtslos, das System dadurch knacken zu wollen, indem man die Mutter bekämpft.
Wenn es überhaupt eine Chance zur Mitwirkung geben soll, dann geht das nur wenn
a) die Mutter aktiv vom Vater unterstützt wird
b) über Positivnachweis, daß die Mitsorge dem Kind dient
b) das Kind schwer gefährdet ist.
Immer nur Umstände des Kindes beschreiben, eigene Sorgen, Ängste usw.!
Bewertungen, Betrachtungen der Mutter, 'Beweise', daß sie versagt hat oder erziehungsunfähig und krank sei, sowas sollte niemals vom Vater kommen!!!
Das zu ermitteln und festzustellen darf (im Sinne von zweckmäßig im Verfahren) nur von Dritten kommen, also von Ärzten, Gutachtern, Eindruck des Gerichtes usw.
Als Vater sollte man Begriffe wie PAS oder 'Borderline' unter keinen Umständen verwenden - nicht einmal denken, weil sie einen selbst vergiften.
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Ich halte es überhaupt für aussichtslos, das System dadurch knacken zu wollen, indem man die Mutter bekämpft.
Wenn es überhaupt eine Chance zur Mitwirkung geben soll, dann geht das nur wenn
a) die Mutter aktiv vom Vater unterstützt wird
b) über Positivnachweis, daß die Mitsorge dem Kind dient
b) das Kind schwer gefährdet ist.
Immer nur Umstände des Kindes beschreiben, eigene Sorgen, Ängste usw.!
Bewertungen, Betrachtungen der Mutter, 'Beweise', daß sie versagt hat oder erziehungsunfähig und krank sei, sowas sollte niemals vom Vater kommen!!!
Das zu ermitteln und festzustellen darf (im Sinne von zweckmäßig im Verfahren) nur von Dritten kommen, also von Ärzten, Gutachtern, Eindruck des Gerichtes usw.
Als Vater sollte man Begriffe wie PAS oder 'Borderline' unter keinen Umständen verwenden - nicht einmal denken, weil sie einen selbst vergiften.
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