Ich lasse mich gerne belehren wenn ich dadurch mein Kind nicht verliere. Vielleicht ist es wirklich besser abzuwarten bis die gesetzliche Regelung kommt. Mir scheint tatsächlich dieser "gesetzlose Übergangszustand" ist zu riskant, weil das Unrecht welches in den letzten 12 Jahren zur Gewohnheit geworden ist, nicht von heute auf morgen aus den Köpfen rauszubringen ist.
Es bedarf auch mutiger Richter die nach dem Kindeswohl entscheiden und die anderen "ewig Gestrigen" mit ihren Urteilen peinlich in der Ecke stehen lassen.
Kriterien des Kindeswohls (Eberhard Kempf, Diplom Psychologe):
Wenn in Konfliktfällen Entscheidungen darüber erforderlich werden, bei welchem Elternteil ein Kind (oder die Kinder) nach einer Trennung der Eltern leben sollte(n), muss aus psychologischer Sicht immer der Grundsatz gelten: bei dem Elternteil, der ein positives Bild des anderen Elternteils bei den Kindern am besten gewährleistet und den Erhalt ihrer Kontakte zum anderen Elternteil am ehesten garantiert.
Es bedarf auch mutiger Richter die nach dem Kindeswohl entscheiden und die anderen "ewig Gestrigen" mit ihren Urteilen peinlich in der Ecke stehen lassen.
Kriterien des Kindeswohls (Eberhard Kempf, Diplom Psychologe):
Wenn in Konfliktfällen Entscheidungen darüber erforderlich werden, bei welchem Elternteil ein Kind (oder die Kinder) nach einer Trennung der Eltern leben sollte(n), muss aus psychologischer Sicht immer der Grundsatz gelten: bei dem Elternteil, der ein positives Bild des anderen Elternteils bei den Kindern am besten gewährleistet und den Erhalt ihrer Kontakte zum anderen Elternteil am ehesten garantiert.
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