03-09-2010, 08:58
Moinsen,
ich verstehe eure Diskussion um ein Familienoberhaupt nicht. Ist ja auch nicht ausschlaggebend.
Was ich auch nicht verstehe, ist Sonnenbergers Vorschlag. Statt zu fordern, was zu fordern ist, nämlich gleiche Augenhöhe unter Vater und Mutter und auch gleiche Rechte für jeden von Anfang an, kommt nun die Pflicht-Mediation, -Supervision, oder was auch immer. Am Ende heißt das nichts Anderes, als dass bspw. nichtverheiratete Väter nie tatsächlich ein uneingeschränktes gemeinsames Sorgerecht ausgeübt hätten. Das lässt vermuten, dass Sonnenbergers Männerbild nicht eben gerade positiv ist. Weitere Folge wäre, dass Männer sich auf immer und ewig vorhalten lassen müssten, noch nicht unter Beweis gestellt zu haben, dass sie Kinder und Erziehung überhaupt leisten können.
Wo bitte sind wir, wenn jetzt schon angebliche Vertreter der Väter eher Dritten quasi automatisch Mitsorge einräumen wollen als dass sie dies dem Vater allein zuttrauen?
§ 1628 BGB gibt es nicht ohne Grund. Da steht auch nicht drin, dass ein solches Verfahren nur ein Mal geführt werden darf und danach automatsich 1671 angesagt wäre. Wenn Politik und Justiz keine Lust auf Familie haben, dann sollen sie das sagen und anschließend dürften Parteien, die nicht nur den Euro und die Atommeiler im Sinn haben, mehr zu bestimmen haben.
Gruß
ich verstehe eure Diskussion um ein Familienoberhaupt nicht. Ist ja auch nicht ausschlaggebend.
Was ich auch nicht verstehe, ist Sonnenbergers Vorschlag. Statt zu fordern, was zu fordern ist, nämlich gleiche Augenhöhe unter Vater und Mutter und auch gleiche Rechte für jeden von Anfang an, kommt nun die Pflicht-Mediation, -Supervision, oder was auch immer. Am Ende heißt das nichts Anderes, als dass bspw. nichtverheiratete Väter nie tatsächlich ein uneingeschränktes gemeinsames Sorgerecht ausgeübt hätten. Das lässt vermuten, dass Sonnenbergers Männerbild nicht eben gerade positiv ist. Weitere Folge wäre, dass Männer sich auf immer und ewig vorhalten lassen müssten, noch nicht unter Beweis gestellt zu haben, dass sie Kinder und Erziehung überhaupt leisten können.
Wo bitte sind wir, wenn jetzt schon angebliche Vertreter der Väter eher Dritten quasi automatisch Mitsorge einräumen wollen als dass sie dies dem Vater allein zuttrauen?
§ 1628 BGB gibt es nicht ohne Grund. Da steht auch nicht drin, dass ein solches Verfahren nur ein Mal geführt werden darf und danach automatsich 1671 angesagt wäre. Wenn Politik und Justiz keine Lust auf Familie haben, dann sollen sie das sagen und anschließend dürften Parteien, die nicht nur den Euro und die Atommeiler im Sinn haben, mehr zu bestimmen haben.
Gruß