05-09-2010, 17:39
(05-09-2010, 15:24)Hasserfüllter schrieb: Und halt ob die Botschaft nach Beantragung eines neuen Passes wegen der Unterhaltschulden Probleme bereitet
Das ist reine Theorie - kann sein, aber auch nicht. Die Frage stellt sich aber erstmal nicht, da bis zur Beantragung eines neuen Passes 9,5 Jahre vergehen. Also man muss die 9,5 Jahre im Ausland erstmal erfolgreich überstehen.
Du kannst für 7 Jahre ins Ausland gehen, dann gehst Du zurück nach Deutschland und gehst auf HartzIV. Nach einem Jahr, wenn sich wieder alles beruhigt hat, beantragst Du einen neuen Pass und gehst dann wieder weg. Was soll passieren? Nichts! Wegen Schulden wird niemand eingesperrt. Ich sehe da weder Bedenken noch irgendwelche Gefahren. Bei Dir handelt es sich auch um keine Unterhaltsschulden im klassischem Sinn - der §170 Stgb ist auch nicht anwendbar.
EXPAT hat es richtig beschrieben. Wovon willst Du leben? Hast Du einen Plan? Gute Sprachkenntnisse?