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Erstausbildung
#6
Das ist dann eine stille Übereinkunft zwischen den Eltern. Dagegen ist nichts zu sagen, du erwirtschaftest den Unterhalt selbst. Aber vor Gericht dürfte der Vater kaum Chancen haben, wenn er mit einem weiteren Studium argumentiert.
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Erstausbildung - von DerSchmidt - 07-08-2010, 09:48
RE: Erstausbildung - von vorsichtiger - 08-08-2010, 14:57
RE: Erstausbildung - von seeelig - 06-09-2010, 11:30
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