Der VafK setzt sich unmisverständlich für das automatische Sorgerecht ab Feststellung der Vaterschft ein. Das ist gut und richtig, darin sollte der Verein unterstützt werden!
Kommunikation und Kooperation der Eltern zu unterstützen ist auch richtig und gut; erst recht, wenn sie nach Trennung zu verkümmern droht oder auf Null steht.
Die elterliche Sorge (bewußt sage ich nicht gemeinsame eS!) steht und fällt (von Meo-Micaela Hahne gut überwacht) sehr oft mit diesen beiden Kos.
Mit § 18 SGB VIII - und mit Einschränkungen der § 165 FamFG - ist bereits ein breites Spektrum von freiwilliger Mediation der Jugendhilfe bis hin zum gerichtlichen Vermittlungsverfahren gegeben. In D besteht ein Anwendungsdefizit gesetzlicher Regelungen!
Ich selbst habe bei der Trennung über viele Monate eine exzellente Mediation im Jugendamt erleben dürfen.
Erst als aggressive 'Juristen', Anwälte und Gerichte ins Spiel kamen, da wurde es grausam. Aber selbst in den Verfahren hat sich das JA gegen einen Sorgerechtsentzug beim Vater gestellt und ist für den Erhalt der eS beider Eltern eingetreten.
Ich kann die Initiative des VafK daher nur unterstützen.
Auch die Idee, das Sorgerecht während einer Auseinandersetzung einem Vormund zu übertragen, kann ich so verkehrt nicht finden. Ob das nun ausgerechnet der Mediator oder der Schlichter sein muß, darüber läßt sich allerdings streiten. Rechtlich wäre das m.W. kein Problem. Zumindest wäre das Gleichstand und ein großer Einigungsdruck auf beide Eltern.
Moderation, Mediation, Schlichtung, Vermittlung, abgestuft mit wachsendem Angebot und Druck (eine Art Doppelbeschluß) auf beide Eltern, sollte daher zur Pflicht werden. Wer sich sperrt, der erhälte Punkteabzüge...
Am Ende kann dann das simple Rechner-App im iPhone über das Sorgerecht entscheiden, mitgeteilt durch SMS, Schwarzkittel überflüssig.
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Kommunikation und Kooperation der Eltern zu unterstützen ist auch richtig und gut; erst recht, wenn sie nach Trennung zu verkümmern droht oder auf Null steht.
Die elterliche Sorge (bewußt sage ich nicht gemeinsame eS!) steht und fällt (von Meo-Micaela Hahne gut überwacht) sehr oft mit diesen beiden Kos.
Mit § 18 SGB VIII - und mit Einschränkungen der § 165 FamFG - ist bereits ein breites Spektrum von freiwilliger Mediation der Jugendhilfe bis hin zum gerichtlichen Vermittlungsverfahren gegeben. In D besteht ein Anwendungsdefizit gesetzlicher Regelungen!
Ich selbst habe bei der Trennung über viele Monate eine exzellente Mediation im Jugendamt erleben dürfen.
Erst als aggressive 'Juristen', Anwälte und Gerichte ins Spiel kamen, da wurde es grausam. Aber selbst in den Verfahren hat sich das JA gegen einen Sorgerechtsentzug beim Vater gestellt und ist für den Erhalt der eS beider Eltern eingetreten.
Ich kann die Initiative des VafK daher nur unterstützen.
Auch die Idee, das Sorgerecht während einer Auseinandersetzung einem Vormund zu übertragen, kann ich so verkehrt nicht finden. Ob das nun ausgerechnet der Mediator oder der Schlichter sein muß, darüber läßt sich allerdings streiten. Rechtlich wäre das m.W. kein Problem. Zumindest wäre das Gleichstand und ein großer Einigungsdruck auf beide Eltern.
Moderation, Mediation, Schlichtung, Vermittlung, abgestuft mit wachsendem Angebot und Druck (eine Art Doppelbeschluß) auf beide Eltern, sollte daher zur Pflicht werden. Wer sich sperrt, der erhälte Punkteabzüge...
Am Ende kann dann das simple Rechner-App im iPhone über das Sorgerecht entscheiden, mitgeteilt durch SMS, Schwarzkittel überflüssig.
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