07-09-2010, 10:06
(07-09-2010, 07:21)sorglos schrieb:(06-09-2010, 18:07)Profiler schrieb: Der VafK setzt sich unmisverständlich für das automatische Sorgerecht ab Feststellung der Vaterschft ein. Das ist gut und richtig, darin sollte der Verein unterstützt werden!Was ist daran so neu oder überraschend, dass es bejubelt werden müßte? Inwieweit weicht es von der lange bestehenden Beschlusslage ab?
Kennst du einen anderen Väterverein, der etwas grundlegend anderes fordern würde?
[Wobei ich natürlich darauf beharren würde, dass die elterliche Sorge mit Geburt entsteht, aber erst nach Feststellung der Mutter (per Geburtsurkunde) und des Vater (per Vaterschaftsanerkennung) ausgeübt werden kann.]
Mal ganz deutlich: Der VAfK hat sich bislang N U R für die sog. Widerspruchslösung stark gemacht. Da ging Sonnenberger und Meyer-Spelbrink das Herz auf und Freude und Friede herrschte. Die haben gar nicht erst gewagt, die Forderung nach dem einzig W I R K L I C H nicht diskriminierenden GSR ab Anerkennung (ja, ab wann denn sonst??? tsss) zu stellen. Geht man so in Verhandlungen???
Auf der Seite des VAfK hat es deswegen eine Reihe Diskussionen gegeben, in denen die Beteiligten auf diesen offenkundigen Fehler, diese grandiose Fehleinschätzung der Lage, etc. hingewiesen wurden. Und was kam dann? Natürlich der Hinweis, dass man sich da zurückhalten müsse und nicht wie ein polternder Elefant auftreten könne, das Übliche eben: Alles geht nur in kleinen Schritten. Was für ein Schmusekurs! Wie immer.
Leute, das ist V E R R A T an den Interessen der Väter. Dieser Verein mit diesen Vorsitzenden ist mit Sicherheit nicht das, was wir Väter jetzt brauchen. Das erste und einzige Mal, dass der VAfK überhaupt O F F I Z I E L L an irgendwelchen sorgerechtlichen Fragen beteiligt war, war bei dieser sang und klanglos eingestellten Studie. Bei keinem der relevanten Urteile und Gesetzgebungsverfahren war nur irgendein Einfluss messbar oder überhaupt offiziell angefragt.
Erst nach längerer und massiver Kritik an den Verantwortlichen haben die jetzt ansatzweise verstanden, was sie zu tun haben. Aber selbst nun trauen sie sich nicht, die Forderung nach uneingeschränktem GSR laut auszusprechen, sondern machen das von diesem dusseligen Kooperationsmanager abhängig.
Statt dafür und eine gerechte Anwendung des § 1671 einzutreten, will man nun für ein drittes Paar Augen statt gleicher Augenhöhe sorgen. Da fragt man sich schon, was sie den Vätern eigentlich zutrauen?
Ich sehe das so. Es gibt § 1628, und das nicht, damit man ihn beim ersten Fall von Uneinigkeit schon nicht mehr anwendet, sondern eben gleich § 1671. Gerne gerichtlich angeordnete außergerichtliche Schlichtung vor einer Entscheidung des Gerichts. Entscheidung muss sich natürlich auch nach dem Verursacherprinzip richten.
Wir sehen doch jetzt schon, wo die Reise hingeht. Die Rechtsanwendung ändert sich kein Stückchen. Dass ein GSR in aller Regel gut und richtig für die Kinder ist, ist noch nirgendwo angekommen. Auch dieses Problem müsste der VAfK erkennen und offensiv ansprechen. Sonst würde jede Neuregelung (ebenso wie die gerade gültige und die Altfallregelung) wirkungslos bleiben. Solange die Ansicht des BGH, dass gerade die Verursacherin mit dem ASR belohnt wird, diese perverse Schei.... Gültigkeit hat, denke ich über einen Antrag nicht ernsthaft nach. Damit mir die Mutter ein weiteres Mal ihre alleinige Macht demonstrieren und anschließend sogar mit einem Wisch winken kann, der besagt, dass das alles auch noch dem Kindeswohl entspricht? Nein, danke.
Gruß