Ein Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen besteht insbesondere nicht oder nicht mehr, wenn der allein erziehende Elternteil seine Mitwirkungsverpflichtungen nach dem UVG nicht erfüllt.
sowie:
http://www.allein-erziehend.net/Info/Unt...gesetz.htm
insbesondere § 6
"Unter der Strafbarkeit versteht man die Eigenschaft einer Handlung (oder eines Unterlassens), Gegenstand einer strafrechtlichen Sanktion sein zu können."
möglicherweise missinterpretiere ich das wegfallen des vielleicht irgendwann für meinen sohn notwendigen unterhaltvorschusses aus wortbegrifflichen fehldefinitionen.
nicht fehlinterpretiere ich jedoch die negativen im worst case existentiellen konsequenzen für meinen sohn die sich aus dieser mitwisserschaft (vielleicht auch falsche wortwahl) ergeben.
sowie:
http://www.allein-erziehend.net/Info/Unt...gesetz.htm
insbesondere § 6
"Unter der Strafbarkeit versteht man die Eigenschaft einer Handlung (oder eines Unterlassens), Gegenstand einer strafrechtlichen Sanktion sein zu können."
möglicherweise missinterpretiere ich das wegfallen des vielleicht irgendwann für meinen sohn notwendigen unterhaltvorschusses aus wortbegrifflichen fehldefinitionen.
nicht fehlinterpretiere ich jedoch die negativen im worst case existentiellen konsequenzen für meinen sohn die sich aus dieser mitwisserschaft (vielleicht auch falsche wortwahl) ergeben.
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht