11-09-2010, 09:02
Der Kinderfreibeitrag wird dank Unterhaltsbeschleunigungsgesetz von 2184 € auf 2436 € steigen.
Steuerliches sächliches Existenzsminimum, maßgebend für die Unterhaltsberechnung nach § 1612a BGBG.
Macht dann bei zweiter Altersstufe und 100% folgendes:
2436 x 2 : 12 = 406 € anstatt aktuell 364 €
Zahlbetrag dann 314 € (272 € Aktuell).
Steuerliches sächliches Existenzsminimum, maßgebend für die Unterhaltsberechnung nach § 1612a BGBG.
Macht dann bei zweiter Altersstufe und 100% folgendes:
2436 x 2 : 12 = 406 € anstatt aktuell 364 €
Zahlbetrag dann 314 € (272 € Aktuell).