13-09-2010, 21:20
Ganz genau.
Eine Mutter, die ihre Kinder nicht betreuen kann muss krank sein.
Und eine kranke Frau, kann keinen Unterhalt leisten.
Sie ist statt dessen EU-bedürftig.
Diese These ist durch die gerichtliche Praxis bewiesen.
Eine Mutter, die ihre Kinder nicht betreuen kann muss krank sein.
Und eine kranke Frau, kann keinen Unterhalt leisten.
Sie ist statt dessen EU-bedürftig.
Diese These ist durch die gerichtliche Praxis bewiesen.