16-09-2010, 12:50
Die Anzeige müsstest du eigentlich an den BGH richten, denn der hat das mit weisem Ratschluss so bestimmt.
Die Düsseldorfer brabbeln nur nach.
Ausserdem tun die mit ihren OLG-Leidlinien ja sowieso nur ihre ganz persöhnliche Meinung kund.
Irgendeine rechtliche Wirkung entfalten die, theoretisch, nicht.
Es bleibt in der Verantwortung des Richters, nicht gegen geltende Gestze und nicht gegen sein Gewissen zu urteilen.
Die Leitlinien sagen ihm nur, was sein Gewissen zu denken hat.
Ansonsten könntest du eher dagegen vorgehen, dass auch der Unterhalt von Nichtprivilegierten Volljährigen vor der Errechnung des EU abgezogen werden soll.
Das ist nämlich ein direkter Verstoß gegen §1609BGB, der das genau andersrum will.
Die Düsseldorfer brabbeln nur nach.
Ausserdem tun die mit ihren OLG-Leidlinien ja sowieso nur ihre ganz persöhnliche Meinung kund.
Irgendeine rechtliche Wirkung entfalten die, theoretisch, nicht.
Es bleibt in der Verantwortung des Richters, nicht gegen geltende Gestze und nicht gegen sein Gewissen zu urteilen.
Die Leitlinien sagen ihm nur, was sein Gewissen zu denken hat.
Ansonsten könntest du eher dagegen vorgehen, dass auch der Unterhalt von Nichtprivilegierten Volljährigen vor der Errechnung des EU abgezogen werden soll.
Das ist nämlich ein direkter Verstoß gegen §1609BGB, der das genau andersrum will.