16-09-2010, 13:49
(16-09-2010, 12:50)beppo schrieb: Die Anzeige müsstest du eigentlich an den BGH richten, denn der hat das mit weisem Ratschluss so bestimmt.
Die Düsseldorfer brabbeln nur nach.
Hi beppo,
ich kannte diese Ansage bisher nur aus einem Pampflet des Dt. Familiengerichtstags. Wann hat der BGH das denn beschlossen? Haben die via Urteilsleitsatz tatsächlich einen pauschalen Freischein für unbefristeten und unbegrenzten Betreuungsunterhalt ausgeschrieben, obwohl 1570 in Verbindung mit 1578 b Befristung/Begrenzung zulassen?
Hast Du da zufällig das entsprechende Aktenzeichen zur Hand? Würde das Urteil gerne mal lesen.