17-09-2010, 13:40
(16-09-2010, 22:17)blue schrieb:(16-09-2010, 17:14)Exilierter schrieb: Sehr schön! Dieses angeblich maximal 3 Jahre Unterhalt war und ist eine dreiste Propagandalüge.Männer, die sich Frauen aus dem Ausland hieher schaffen, sollten halt darauf achten, dass diese Frauen entsprechend in diesem Land für sich selbst aufkommen können!
Unterschreibe ich sofort, aber dazu fehlt die gesetzliche Grundlage in Deutschland. Funktionieren tuts nur, wenn man als EU-Bürger mit seiner ausländischen Ehefrau in einem EU-Land wohnt, was nicht sein Heimatland ist. Da funktioniert dieses System erstaunlicherweise.
Die Freiheit ist in Deutschland stark beschränkt. EXPAT hat es ja gut beschrieben. Mit seiner ausländischen Nicht-EU-Freundin mal probeweise in Deutschland zusammen leben, geht eben nicht. Es gibt auch keine gesetzlichen Anspruch, dass die Nicht-EU-Freundin ein Touristenvisum bekommt. Das liegt in der berühmten "Einzelfallentscheidung" des weisen und weitsichtigen Beamten in der Botschaft.