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Ermittlungsverfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht
#2
wozu nochmal Schulden für den Anwalt machen?

wenn du nichts hast, können sie dich auch nicht einsperren.

Zur Polente musst du nicht gehen und wenn, musst du außer den persönlichen Angaben nichts sagen. Nichts zum Einkommen usw. Nur Name Geburtsort und Adresse.
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RE: Ermittlungsverfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht - von Ralf G. - 02-10-2010, 08:10

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