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Ermittlungsverfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht
#3
Unterhaltsvorschuss sind Schulden; Dafür kann das Jugendamt kein Strafverfahren anzetteln, die können höchstens ermitteln und dann wieder die EV fordern.

Geld für einen Anwalt???? Geh einfach mal in ein Spassbad und dann gut Essen; das lohnt sich.

Vorladung von wem? Polizei? Hingehen, Aussage verweigern Aktenzeichen verlangen, fertig.
Staatsanwaltschaft; Da musst Du hin, aber als Beschuldigter musst Du nicht aussagen.

Für mich riecht das so, als würde jemand im Trüben fischen (vielleicht hat er ja wieder Geld, hat aber keine Lust zu vollstrecken - was sein Geld kostet - und macht es billig mit Strafanzeige;

Die Ex! Wer kann sonst Strafanzeige Unterhalt stellen??

Vergiss es.


Grüsse


Nero
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RE: Ermittlungsverfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht - von Nero - 02-10-2010, 09:10

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