Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ermittlungsverfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht
#6
(02-10-2010, 09:26)pinselpaul schrieb: Die Vorladung kommt von der Polizei. Ich gehe da erstmal hin und werde keine Angaben zur Sache machen.
Der polizeilichen Vorladung musst Du nicht folgen, wenn Du sowieso nichts sagen willst. Ruf den Oberkommissar an, und teile ihm mit, dass Du nichts sagen und deshalb auch nicht kommen willst. Anders siehts beim Staatsanwalt aus. Da musst Du hingehen aber als Beschuldigter brauchst Du nichts zu sagen. Die Anklagebehörde ist in der Beweispflicht.
https://t.me/GenderFukc
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Ermittlungsverfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht - von Petrus - 02-10-2010, 14:00

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Ermittlungsverfahren Unterhaltspflichtverletzung anor-al-mal 26 21.493 07-01-2014, 21:39
Letzter Beitrag: anor-al-mal
  Hilfestellung Ermittlungsverfahren !!! crissbee 10 6.977 25-10-2012, 23:04
Letzter Beitrag: crissbee
  Ermittlungsverfahren wegen Unterhaltspflichtverletung mari.mand 12 13.047 03-11-2011, 10:13
Letzter Beitrag: Austriake

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 4 Gast/Gäste