11-10-2010, 20:57
Eine Frist begründbar ("mitten im Umzug") zu überschreiten, dann aber in so kurzer Zeit nachzuliefern rechtfertigt noch keine Klage ihrerseits. Wenn sie es doch tut, würde ich beantragen die Klage als mutwillig und erledigt zu werten und abzuweisen. Dann trägt sie alle Kosten für den Anwalt.
Auf diese Art Klagewut reagieren viele Richter allergisch.
Auf diese Art Klagewut reagieren viele Richter allergisch.