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Wer zahlt den Anwalt?
#10
Eine Frist begründbar ("mitten im Umzug") zu überschreiten, dann aber in so kurzer Zeit nachzuliefern rechtfertigt noch keine Klage ihrerseits. Wenn sie es doch tut, würde ich beantragen die Klage als mutwillig und erledigt zu werten und abzuweisen. Dann trägt sie alle Kosten für den Anwalt.

Auf diese Art Klagewut reagieren viele Richter allergisch.
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Nachrichten in diesem Thema
Wer zahlt den Anwalt? - von Nona - 11-10-2010, 18:49
RE: Wer zahlt den Anwalt? - von Ralf G. - 11-10-2010, 19:05
RE: Wer zahlt den Anwalt? - von beppo - 11-10-2010, 19:20
RE: Wer zahlt den Anwalt? - von Nona - 11-10-2010, 19:32
RE: Wer zahlt den Anwalt? - von beppo - 11-10-2010, 19:42
RE: Wer zahlt den Anwalt? - von Nona - 11-10-2010, 19:46
RE: Wer zahlt den Anwalt? - von Ralf G. - 11-10-2010, 19:48
RE: Wer zahlt den Anwalt? - von Nona - 11-10-2010, 19:56
RE: Wer zahlt den Anwalt? - von beppo - 11-10-2010, 19:58
RE: Wer zahlt den Anwalt? - von p__ - 11-10-2010, 20:57
RE: Wer zahlt den Anwalt? - von Ralf G. - 11-10-2010, 21:01
RE: Wer zahlt den Anwalt? - von p__ - 11-10-2010, 21:07
RE: Wer zahlt den Anwalt? - von Griminalpolidei - 11-10-2010, 21:21
RE: Wer zahlt den Anwalt? - von beppo - 11-10-2010, 21:25
RE: Wer zahlt den Anwalt? - von Griminalpolidei - 11-10-2010, 21:54
RE: Wer zahlt den Anwalt? - von PapaParis - 12-10-2010, 06:48
RE: Wer zahlt den Anwalt? - von ali mente - 12-10-2010, 08:07
RE: Wer zahlt den Anwalt? - von beppo - 12-10-2010, 08:25

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