14-10-2010, 21:53
Stimmt genau.
Aber die "Richterskala" reicht ja bis zum EUGMR. Und wenn man nicht das Pech hat, einen Schweizer oder ÖReich Einzelrichter zu bekommen, hat man bei dieser Praxis wenigsten die Chance nach einigen Jahren bestätigt zu bekommen, dass man im Recht war.
Aber die "Richterskala" reicht ja bis zum EUGMR. Und wenn man nicht das Pech hat, einen Schweizer oder ÖReich Einzelrichter zu bekommen, hat man bei dieser Praxis wenigsten die Chance nach einigen Jahren bestätigt zu bekommen, dass man im Recht war.
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