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BGH XII ZR20/09: Verlängerter Betreuungsunterhalt, wenn auch Vater mitbetreuen könnte
#5
Vorsicht!
Zur Glaubwürdikeit kommt noch die Verlässlichkeit als Anforderung.
Beides sind Attribute, die einem Vater, Kraft seines Geschlechts grundsätzlich abgesprochen werden.

In der Praxis wird ihm die Verlässlichkeit sicher schon aufgrund seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit abgesprochen werden.
"Solange sie noch Zeit zum Betreuen haben, haben sie auch Zeit, mehr zu arbeiten und mehr Unterhalt zu bezahlen!"

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RE: BGH XII ZR20/09: Verlängerter Betreuungsunterhalt, wenn auch Vater mitbetreuen könnte - von beppo - 19-10-2010, 11:47

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