01-11-2010, 22:33
Und wenn wir schon dabei sind, dem Brandbeschleuniger - OLG unter die Roben zu sehen: Beschluss vom 22.07.2010 Az. 9 WF 95/10 (BeckRS 2010, [19864])
Gemeinsame Sorge, Kind wird überwiegend vom Vater betreut, Mutter ist berufsbedingt weg. Mutter will Kind, lässt eine einstweilige Anordnung von Stapel (seit der FGG-Reform eine Handgranate), gewinnt das Aufenthaltsbestimmungsrecht, Vater legt Beschwerde ein, das OLG weist ihn zurück. Er habe sich mit sechs Wochen zu viel Zeit gelassen, also sei es eh nicht eilig, Kontinuität spreche für die Mutter...
Gemeinsame Sorge, Kind wird überwiegend vom Vater betreut, Mutter ist berufsbedingt weg. Mutter will Kind, lässt eine einstweilige Anordnung von Stapel (seit der FGG-Reform eine Handgranate), gewinnt das Aufenthaltsbestimmungsrecht, Vater legt Beschwerde ein, das OLG weist ihn zurück. Er habe sich mit sechs Wochen zu viel Zeit gelassen, also sei es eh nicht eilig, Kontinuität spreche für die Mutter...