02-11-2010, 15:17
Nach alledem ist der Mutter im Hinblick auf die Geschwisterbindung ein Vorrang einzuräumen.
Sollte so ins Gesetz gemeißelt werden. Dann würden die OLG´s das Thema -Geschwisterbindung- nicht alle unterschiedlich auslegen.
Sollte so ins Gesetz gemeißelt werden. Dann würden die OLG´s das Thema -Geschwisterbindung- nicht alle unterschiedlich auslegen.