10-11-2010, 15:52
(10-11-2010, 15:36)Terbeck schrieb: Wäre es trotz aller Bedenken nicht ratsam, beim übergeordneten Landgericht den Sachverhalt vorzutragen, ...Was willst Du damit erreichen?
(10-11-2010, 15:36)Terbeck schrieb: Time is money, heißt es zumindest außerhalb von Behörden.Wenn Du damit den Versorgungsausgleich und die Ehedauer meinst, wird auf den Nachweis der ersten Zustellung abzustellen sein. Dies sollte zumindest der Rentenversicherungsanstalt mitgeteilt werden.