13-11-2010, 10:51
Um einmal bei den bestehenden Gesetzen zu bleiben, hier die Umsetzung:
Der angemessene Eigenbedarf, insbesondere gegenüber anderen volljährigen Kindern, beträgt in der Regel mindestens monatlich 1.100 EUR. Darin ist eine Warmmiete bis 450 EUR enthalten.
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Wenn also dieser Unterschritten wird muß Omi und Opi mit je Betrag x (z.B. EUR 40,00 pro Nase) einspringen.
Erst wenn keiner von denen mehr zahlen kann ohne seinen angemessenen Selbstbehalt zu gefährden kommt der notwendige Selbstbehalt zum Tragen.
Wenn es also kein weiteres Gesetz gibt, welches §1603 wieder ad adsurdum führt, sollte man doch mit dieser Argumentation vor jedem Gericht gewinnen dürfen.
Anbei sei noch vermerkt, daß nicht Gerichte Selbstbehalte und Unterhaltshöhen festlegen dürfen, weil das nämlich ein Legislativer Akt ist.
Der angemessene Eigenbedarf, insbesondere gegenüber anderen volljährigen Kindern, beträgt in der Regel mindestens monatlich 1.100 EUR. Darin ist eine Warmmiete bis 450 EUR enthalten.
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Wenn also dieser Unterschritten wird muß Omi und Opi mit je Betrag x (z.B. EUR 40,00 pro Nase) einspringen.
Erst wenn keiner von denen mehr zahlen kann ohne seinen angemessenen Selbstbehalt zu gefährden kommt der notwendige Selbstbehalt zum Tragen.
Wenn es also kein weiteres Gesetz gibt, welches §1603 wieder ad adsurdum führt, sollte man doch mit dieser Argumentation vor jedem Gericht gewinnen dürfen.
Anbei sei noch vermerkt, daß nicht Gerichte Selbstbehalte und Unterhaltshöhen festlegen dürfen, weil das nämlich ein Legislativer Akt ist.