13-11-2010, 11:09
(13-11-2010, 11:01)Exilierter schrieb: Das ist eben Bestandteil des Familienrechtes. Nachzulesen auf der Webseite des Bundesministeriums für Justiz
Abgesehen davon, daß Unterhalt eine Familienangelegenheit ist (ja auch der böse Zahlvater ist Teil der Familie) schiebt das Ministerium seine hoheitlichen Aufgaben auf die Gerichte ab.
Welches Gericht bestimmt eigentlich die Höhe der Hartz IV - Sätze oder der Kinderfreibeträge?
Für mich ein Fall für das Verfassungsgericht oder sogar für den EG.