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Düsseldorfer Tabelle! Wo bleibt da die Gerechtigkeit?
#24
(13-11-2010, 11:13)beppo schrieb:
(13-11-2010, 11:09)Shalom Aleichem schrieb: (ja auch der böse Zahlvater ist Teil der Familie)

Nein. Familie ist nur da, wo alle aus einem Kühlschrank essen.
Der Vater gilt als Familienfern und ist nur für das auffüllen des Kühlschranks zuständig.

Was gilt ist Auslegungssache und von feministischen Hassgefühlen geprägt, hier einmal was von Wikipedia^^

Familie (Recht)
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.

In Deutschland wird die Familie wird zwar an prominenter Stelle (in Artikel 6 des Grundgesetzes) unter den „Schutz der staatlichen Ordnung“ gestellt, doch erstaunlicherweise gibt es keine allgemeingültige gesetzliche Definition des Begriffs.

Das Buch „Familienrecht“ innerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuches definiert in seinen §§ 1589 f. nur die Begriffe der „Verwandtschaft“ (worunter nur das durch Abstammung oder Adoption begründete Verwandtschaftsverhältnis fällt) und der „Schwägerschaft“, nicht jedoch den der Familie.

Das Personenstandsgesetz erläutert in § 15, wen der Standesbeamte in das Familienbuch von Ehegatten einzutragen hat, nämlich

1. die gemeinsamen Kinder der Ehegatten,
2. die von den Ehegatten gemeinschaftlich als Kind angenommenen Kinder,
3. die von einem Ehegatten als Kind angenommenen Kinder des anderen Ehegatten.

Eine verbindliche Definition des rechtlichen Familiebegriffs ist darin jedoch nicht zu erkennen, zumal andere Gesetze den Kreis der Familienmitglieder „im Sinne dieses Gesetzes“ wesentlich weiter ziehen. Das Wohngeldgesetz etwa rechnet in § 4 Absatz 1 zu den Familienmitgliedern den Antragsteller selbst, den Ehegatten, Verwandte in gerader Linie sowie Verwandte zweiten und dritten Grades in der Seitenlinie, Verschwägerte in gerader Linie sowie Verschwägerte zweiten und dritten Grades in der Seitenlinie und schließlich auch Pflegekinder.

Die Reihe der Beispiele für divergierende Begriffsbestimmungen in verschiedenen Gesetzen ließe sich fortsetzen. Eine einheitliche Definition des Begriffs Familie besteht demnach im deutschen Recht nicht. Es ist jedoch eine Tendenz erkennbar, den Familienbegriff stets dann eher eng zu fassen (Kernfamilie), wenn aus einem weiteren Verständnis Pflichten oder Belastungen für den Staat erwachsen würden - und umgekehrt (Großfamilie).

Siehe auch: Familie (Soziologie), Sippe, Klan
Wo kein Gesetz, da Handlungsbedarf..
Um hier rechtliche Klarheit zu schaffen muß hinterfragt werden, weshalb die Mütter des Grundgesetzes die Familie unter Schutz stellten - wegen der Steuern? Nein, wegen der Kinder - diese sind der wesentliche Punkt in der Familie und genau hier, in Artikel 6 nämlich ist auch geregelt wer zur Familie des Kindes gehört:

Gliederung
Artikel 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.


Wie Wiki schon sagt kann der Familienbegriff auch erweitert werden um den Sozialstaat zu schonen. Zwangsarbeit und Kindesentzug genießem dagegen keinen gesetzlichen Schutz!
(13-11-2010, 11:19)Shalom Aleichem schrieb: (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Und zwar nicht nicht die JVA Bauzen, sondern das jeweilige Jugendamt, welches wiederum dem Familienministerium unterstellt ist!
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RE: Düsseldorfer Tabelle! Wo bleibt da die Gerechtigkeit? - von Shalom Aleichem - 24-10-2010, 19:34
RE: Düsseldorfer Tabelle! Wo bleibt da die Gerechtigkeit? - von Shalom Aleichem - 13-11-2010, 00:47
RE: Düsseldorfer Tabelle! Wo bleibt da die Gerechtigkeit? - von Shalom Aleichem - 13-11-2010, 10:00
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RE: Düsseldorfer Tabelle! Wo bleibt da die Gerechtigkeit? - von Shalom Aleichem - 13-11-2010, 13:23

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