13-11-2010, 13:20
"Als konstitutives Merkmal von Familie kann die Zusammengehörigkeit von zwei oder mehreren aufeinander bezogenen Generationen aufgefasst werden, die zueinander in einer besonderen persönlichen Beziehung stehen"
Dieses Merkmal scheint aber doch wphl "nur noch" auf Familienclans in islamischen Ländern zutreffen wobei deren Verständnis von Zusammengehörigkeit in der Sekunde endet, in der sich die Kindesmutti zu Anderem oder Höherem außerhalb der Familie berufen fühlt.
Damit endet rundum die Versorgung, der Unterhalt und vermutlich noch einiges mehr.
Natürlich wird das auch auf den lieben Ehemann zutreffen, so er der Schuldige am Scheitern der Ehe ist.