22-11-2010, 21:57
(19-08-2010, 13:37)p schrieb: Das Fehlen ehebedingter Nachteile muss nachgewiesen werden (15.7.), nicht ihre Existenz.Mal davon abgesehen, dass ich 15.7 in den aktuellen Leitlinien nicht finden kann, möchte ich Dich bitten, dieses etwas genauer auszuführen.
Tschuldige bitte, 15.7 gibt´s nicht in den DUS-Leitlinien.