Ohne konkreten Bezug geht es mir hier nur um nicht-eheliche Elternschaft bzw. um die Feststellung der genetischen Vaterschaft; Zeugung auf natürlichem Wege ohne Gewalt usw.
Die Mutter steht mit Geburt fest. Selbst wenn Mutter und vermeintlicher Vater einer Eltern-/Vaterschaft aus freien Stücken zustimmen, so ist die genetische Vaterschaft nicht sicher. Letzte Gewißheit bringt nur ein Gentest.
Was ist aber, wenn die Mutter den Vater nicht benennen kann, weil Flittchen und mehrere Männer infrage kommen, oder sie den Vater des Kindes nicht benennen will, aber könnte.
Ziemlich kompliziert wird es, wenn der Vater u.U. gar nichts von seinem Glück, sprich Kind, weiß.
Eine Mutter hingegen weiß immer (oder kann zumindest eingrenzen), von schweren kognitiven Defekten und einer Jungfernzeugung
mal abgesehen.
Ich bin nicht sicher, ob und wie eine Mutter verpflichtet oder sogar gezwungen werden kann, den Namen (oder die infragekommenden) zu nennen. Wie ist die aktuelle Rechtslage?
M.E. spricht aus den Grundrechten des Vater und des Kindes viel für einen Anspruch auf Nennung des Vaters. Wer hat aber welche Ansprüche gegen wen? Wie könn(t)en sie durchgesetzt werden?
Ich befürchte, daß mit der Einführung des automatischen Sorgerechts ab Feststellung der Vaterschaft die Fälle ansteigen könnten, in denen eine Mutter das alleinige Sorgerecht dadurch behalten möchte, indem sie den Vater einfach nicht angibt, die genetische Vaterschaft schwer klärbar wird, der Vater von sich aus nichts unternimmt, weil nicht weiß, weil sich Frau mit Leibesfrucht und männlichen Erbinformationen davon gemacht hat.
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Die Mutter steht mit Geburt fest. Selbst wenn Mutter und vermeintlicher Vater einer Eltern-/Vaterschaft aus freien Stücken zustimmen, so ist die genetische Vaterschaft nicht sicher. Letzte Gewißheit bringt nur ein Gentest.
Was ist aber, wenn die Mutter den Vater nicht benennen kann, weil Flittchen und mehrere Männer infrage kommen, oder sie den Vater des Kindes nicht benennen will, aber könnte.
Ziemlich kompliziert wird es, wenn der Vater u.U. gar nichts von seinem Glück, sprich Kind, weiß.
Eine Mutter hingegen weiß immer (oder kann zumindest eingrenzen), von schweren kognitiven Defekten und einer Jungfernzeugung
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Ich bin nicht sicher, ob und wie eine Mutter verpflichtet oder sogar gezwungen werden kann, den Namen (oder die infragekommenden) zu nennen. Wie ist die aktuelle Rechtslage?
M.E. spricht aus den Grundrechten des Vater und des Kindes viel für einen Anspruch auf Nennung des Vaters. Wer hat aber welche Ansprüche gegen wen? Wie könn(t)en sie durchgesetzt werden?
Ich befürchte, daß mit der Einführung des automatischen Sorgerechts ab Feststellung der Vaterschaft die Fälle ansteigen könnten, in denen eine Mutter das alleinige Sorgerecht dadurch behalten möchte, indem sie den Vater einfach nicht angibt, die genetische Vaterschaft schwer klärbar wird, der Vater von sich aus nichts unternimmt, weil nicht weiß, weil sich Frau mit Leibesfrucht und männlichen Erbinformationen davon gemacht hat.
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