29-11-2010, 13:58
Zitat:Der Mann, der mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes verheiratet ist, wird dem Kind von Gesetzes wegen automatisch als Vater zugeordnet. Es ist unerheblich, ob die Ehe aufhebbar ist beziehungsweise später aufgehoben wird oder die Eheleute längere Zeit getrennt leben und ein Dritter die Vaterschaft anerkennt.
Und genau das verstehe ich nicht.
Fall:
Kind wurde während der Ehe vom Ex gezeugt.
Nach 3 Jahren Ehe Trennung und zurück zum Ex.
Inzwischen steht fest: Hochzeit war nur "zum Schein" um für gewisse Zeit versorgt zu sein, Beziehung zum Ex bestand immer.
Ehe wurde mittlerweile wegen argl. Täuschung aufgehoben, Vaterschaft besteht aber weiter wegen Ablauf der 2-Jahres-Frist.
Ich frage mich, wie das sein kann.
Hier steht der Erzeuger eindeutig fest, die "Familie" lebt wieder zusammen, es wurde argl. Täuschung festgestellt, aber die Vaterschaft bleibt bestehen.
Was ist das für ein Rechtssystem ?