04-12-2010, 22:23
So erstaunlich ist das nicht. Der Mann lebt polygam, das erlaubt ihm vielleicht sein heiliges Spaghettimonster, aber für das BGB ist es ein nichteheliches Kind. Also kann gemeinsame Sorge beurkundet werden und in einem Amtsgerichtsverfahren dann die Alleinsorge für den Vater. Die Mutter hat dem zugestimmt. Offenbar hat er genügend dumme und/oder verblendete Frauen oder er hat genügend Druck ausgeübt, um diese Zustimmung zu bekommen.
SPIEGEL: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,...00,00.html
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