11-12-2010, 13:50
Ich hatte meine Frau dieses Jahr von April bis Juli nochmal bei mir in der Wohnung. Ihr ging es gesundheitlich richtig übel. Da sie sonst niemand hier hat, war ich halt so Gutmütig und habe sie ein paar Monate zu mir geholt.
Nun wertet ihrer Anwältin das als versuchten Neubeginn und sieht als Beginn des Trennungsjahr den August 2010.
Kann das sein?? Was muss gegeben sein, damit das als Versöhnung zu werten ist??
Gruß
Firefox
Nun wertet ihrer Anwältin das als versuchten Neubeginn und sieht als Beginn des Trennungsjahr den August 2010.
Kann das sein?? Was muss gegeben sein, damit das als Versöhnung zu werten ist??
Gruß
Firefox