31-12-2010, 09:19
@ thegripp
Danke für deine Antwort, ich respektiere und verstehe deine Situation ohne Kind (er) Weihnachten zu erleben. Da kommen Gefühle der Trauer, Verlassensein, Wut und Ohnmächtigkeit hoch. Daraus resultieren negative Stimmungen und Gedanken.
Neid kann der Auslöser dieser Unruhe und boykottähnliche Zustände der Umgangsregelung meiner Ex Frau sein.
Ich war vor kurzem in Äthiopien um meine Freundin zu besuchen.
Meine Ex Frau stammt aus diesem Land.
Beim Abflug nahm ich von ihr etliche Gegenstände für ihre Familie mit, was sie mir aufschwatzte.
Zur Übergabe der mitgebrachten Gegenstände telefonierte ich mit dem Handy meiner Freundin mit einer Freundin meiner Ex Frau, zwecks Übergabe.
Erst später wurde mir bewusst, dass die Handynummer meiner Freundin auf dem Display der Freundin meiner Ex Frau angezeigt wurde.
Wir wurden mitten in der Nacht von den Freundinnen meiner Ex Frau angerufen.
Sie wollten wissen, wann ich nach Deutschland zurück fliege und wollten, dass ich Sachen für meine Ex Frau, für andere Familienmitglieder in Deutschland mitbringen solle.
Ich verbat mir diese Anrufe in der Nacht und überhaupt, dass sei nicht mein Handy und ich bringe keine Sachen mit nach Deutschland.
Es ist gefährlich Dinge mit nach Deutschland zu nehmen, wenn ich den Inhalt nicht kenne und Gewichtsprobleme.
Schon bei der Ankunft in Deutschland, als ich meine Tochter abholen ging, war die Stimmung meiner Ex Frau sehr schlecht, weil ich ihr die Gegenstände aus Äthiopien nicht mitgebracht habe. Sie machte mir Vorwürfe und ihre Grundstimmung war von Anfang an schlecht, miserabel. Dies zudem.
Die Tipps waren schon die, die ich in die Wege geleitet habe. Bluter meinte, ich solle die ruhigere Schiene fahren. Akzeptiere ich voll und ganz seine Vorgehensweise.
Entschied mich aber für diese Wege:
1.) Gespräche mit meiner Ex Frau über längeren Umgangszeiten mit unsrer Tochter, neu war die Ferienregelung hälftig und im Wechsel, Geburtstage, Weihnachten, Ostern u.a.
2.) Zusendung einer unterschriftsreifen und verhandelbaren Umgangsvereinbarung aus diesem Forum.
3.) Terminierung eines moderierten Gesprächs mit dem zuständigen Jugendamt, die im Januar 2011 stattfinden wird.
4.) wenn die jetzige Umgangsvereinbarung nicht eingehalten wird, soll unter Mithilfe der Polizei (nur Gespräch, keine erzwungene Herausgabe des Kindes, keine Eskalation) ein Gespräch über die Einhaltung der Umgangsvereinbarung stattfinden.
Das Protokoll für diesen Einsatz kann bei einer späteren Gerichtsverhandlung verwendet werden.
5.) Vorfühlen der Zuständigkeit des Gerichts, ob der frühere Wohnort meiner Tochter bei der die Umgangsvereinbarung verfasst wurde, weiterhin zuständig ist. Der Richter erklärte bei der damaligen Verhandlung, dass durch den unnötigen Wegzug meiner Ex Frau weiterhin dieses Gericht zuständig ist.
Danke für deine Antwort, ich respektiere und verstehe deine Situation ohne Kind (er) Weihnachten zu erleben. Da kommen Gefühle der Trauer, Verlassensein, Wut und Ohnmächtigkeit hoch. Daraus resultieren negative Stimmungen und Gedanken.
Neid kann der Auslöser dieser Unruhe und boykottähnliche Zustände der Umgangsregelung meiner Ex Frau sein.
Ich war vor kurzem in Äthiopien um meine Freundin zu besuchen.
Meine Ex Frau stammt aus diesem Land.
Beim Abflug nahm ich von ihr etliche Gegenstände für ihre Familie mit, was sie mir aufschwatzte.
Zur Übergabe der mitgebrachten Gegenstände telefonierte ich mit dem Handy meiner Freundin mit einer Freundin meiner Ex Frau, zwecks Übergabe.
Erst später wurde mir bewusst, dass die Handynummer meiner Freundin auf dem Display der Freundin meiner Ex Frau angezeigt wurde.
Wir wurden mitten in der Nacht von den Freundinnen meiner Ex Frau angerufen.
Sie wollten wissen, wann ich nach Deutschland zurück fliege und wollten, dass ich Sachen für meine Ex Frau, für andere Familienmitglieder in Deutschland mitbringen solle.
Ich verbat mir diese Anrufe in der Nacht und überhaupt, dass sei nicht mein Handy und ich bringe keine Sachen mit nach Deutschland.
Es ist gefährlich Dinge mit nach Deutschland zu nehmen, wenn ich den Inhalt nicht kenne und Gewichtsprobleme.
Schon bei der Ankunft in Deutschland, als ich meine Tochter abholen ging, war die Stimmung meiner Ex Frau sehr schlecht, weil ich ihr die Gegenstände aus Äthiopien nicht mitgebracht habe. Sie machte mir Vorwürfe und ihre Grundstimmung war von Anfang an schlecht, miserabel. Dies zudem.
Die Tipps waren schon die, die ich in die Wege geleitet habe. Bluter meinte, ich solle die ruhigere Schiene fahren. Akzeptiere ich voll und ganz seine Vorgehensweise.
Entschied mich aber für diese Wege:
1.) Gespräche mit meiner Ex Frau über längeren Umgangszeiten mit unsrer Tochter, neu war die Ferienregelung hälftig und im Wechsel, Geburtstage, Weihnachten, Ostern u.a.
2.) Zusendung einer unterschriftsreifen und verhandelbaren Umgangsvereinbarung aus diesem Forum.
3.) Terminierung eines moderierten Gesprächs mit dem zuständigen Jugendamt, die im Januar 2011 stattfinden wird.
4.) wenn die jetzige Umgangsvereinbarung nicht eingehalten wird, soll unter Mithilfe der Polizei (nur Gespräch, keine erzwungene Herausgabe des Kindes, keine Eskalation) ein Gespräch über die Einhaltung der Umgangsvereinbarung stattfinden.
Das Protokoll für diesen Einsatz kann bei einer späteren Gerichtsverhandlung verwendet werden.
5.) Vorfühlen der Zuständigkeit des Gerichts, ob der frühere Wohnort meiner Tochter bei der die Umgangsvereinbarung verfasst wurde, weiterhin zuständig ist. Der Richter erklärte bei der damaligen Verhandlung, dass durch den unnötigen Wegzug meiner Ex Frau weiterhin dieses Gericht zuständig ist.