31-12-2010, 09:24
(31-12-2010, 09:20)vorsichtiger schrieb: Die Geschichte ist nicht rund...
Am 28.12. übergab ich, wie mit meiner Ex Frau vereinbart, unsere Tochter in deren Wohnung.
---> wie nun? Du hast sie bis 29. bekommen, übergibst sie aber am 28.? Verstehe ich nicht. Heiligabend ist ein hoher Feiertag und der bricht i.d.R. alle anderen Ansprüche, ist also höherwertig. Die Kinder sind da, wo sie üblicherweise sonst auch sind. Also in dem Fall bei der Mutter
Entschuldigung Schreibfehler, es muss heißen 29. 12 war die Übergabe.