31-12-2010, 20:17
(31-12-2010, 19:15)Profiler schrieb:(31-12-2010, 18:48)blue schrieb:Wieso das denn? Bezüglich Förderung kann m doch klar punkten.(31-12-2010, 18:22)marecello schrieb: Ferner sehe ich bei der Einschulung und dem Schulbesuch unserer Tochter ein großes Problem bei der Hausaufgabenbetreuung und anderen schulischen Bewandtnissen.Solche Aussagen werden Dir bei Gericht sowas von um die Ohren gehauen, dass Du nicht mehr weißt, um was es überhaupt geht.
Laß das lieber!
Soll unsere Tochter, weil die Kindsmutter nicht in der Lage ist, unsere Tochter bei der schulischen Ausbildung zu begleiten und zu betreuen, nicht vom Vater gefördert werden, der fundiertes Wissen und langjährige Erfahrungen erleben konnte?
Frage: Welche Möglichkeiten gibt es, dies als besonders wichtigen Erziehungsauftrag zu formulieren und besonderes Gewicht zu verleihen?