31-12-2010, 23:02
(31-12-2010, 20:59)Profiler schrieb: Ich bitte Euch!
Wir bewegen uns hier im Rahmen der gängigen Kindeswohlprüfung mit den Kriterien:
- Bindung
- Förderung
- Kontinuitätsprinzip
- Kindeswille
Bezüglich Förderung spricht alles für den Vater.
Das kann auf Antrag z.B. im 1671er-Verfahren oder bei Antrag auf Übertragung von Teil-Sorgerechten durchgeprüft werden.
@ Profiler Danke das du das eigentliche Thema wieder aufgefädelt hast.
Diesen Aspekt, Übertragung von Teil - Sorgerechten ist mir noch nie aufgefallen bzw. habe noch nie davon gehört.
Bezüglich der Förderung in Bildung u.a. habe ich womöglich gute Chancen.
Wie läuft das bei Gerichten in dieser Beziehung ab, welche Erfahrungen und Publikationen gibt es?
Wie wird und kann das geprüft werden?
Wie gesagt, unsere Tochter braucht Vater und Mutter. Ich will, dass unsere Tochter regelmäßige und intensive Beziehungen und Kontakte zu beiden Elternteilen hat.
Mir geht es darum, dass unsere Tochter eine angemessene und fördernde Beziehung erfahren kann.
Das will und möchte ich gerne für unsere Tochter tun.