02-01-2011, 23:17
Hallo Jo-hn!
im ersten Anschreiben steht doch, dass er drauf bestehen muss ... also liegt keine widersprüchliche Aussage vor.
Allerdings kann von dir nicht verlangt werden dich selbst in die Armut zu begeben, dies verbietet sich aus § 1603 BGB.
Nun gibt es aber allerhand Kniffe, dich doch für leistungsfähig zu erklären.
Du verdienst also deine durchschnittlichen 1000€, inklusive Prämien und andere Einmalzahlungen?
Du lebst nicht in neuer Partnerschaft, aufgrund deiner Bildung und zeitlichen Ressourcen ist kein höheres Einkommen erzielbar?
Dann ist das Jugendamt versucht dich gerade nach Herzenslust zu veralbern.
Willkommen in der Bananenrepublik Deutschland, als Menschchen 2ter Klasse.
Und hier hatest du auch schon gestöbert?
Bis später!
im ersten Anschreiben steht doch, dass er drauf bestehen muss ... also liegt keine widersprüchliche Aussage vor.
Allerdings kann von dir nicht verlangt werden dich selbst in die Armut zu begeben, dies verbietet sich aus § 1603 BGB.
Nun gibt es aber allerhand Kniffe, dich doch für leistungsfähig zu erklären.
Du verdienst also deine durchschnittlichen 1000€, inklusive Prämien und andere Einmalzahlungen?
Du lebst nicht in neuer Partnerschaft, aufgrund deiner Bildung und zeitlichen Ressourcen ist kein höheres Einkommen erzielbar?
Dann ist das Jugendamt versucht dich gerade nach Herzenslust zu veralbern.
Willkommen in der Bananenrepublik Deutschland, als Menschchen 2ter Klasse.
Und hier hatest du auch schon gestöbert?
Bis später!
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)